Pfündig

[28] Pfündig, 1) ein-, zwei-, dreipfündig etc., eine gewisse Zahl Pfunde wiegend; 2) vom Zinne, so v.w. Pfundzinn; 3) das gehörige Gewicht haben, so pfündige Pfennige, von denen eine gewisse Zahl ein Pfund wiegen; auch solche Pfennige, welche Pfundweise gerechnet wurden, da hingegen die leichtern nach Schillingen gezählt wurden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 28.
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