[28] Pfündig, 1) ein-, zwei-, dreipfündig etc., eine gewisse Zahl Pfunde wiegend; 2) vom Zinne, so v.w. Pfundzinn; 3) das gehörige Gewicht haben, so pfündige Pfennige, von denen eine gewisse Zahl ein Pfund wiegen; auch solche Pfennige, welche Pfundweise gerechnet wurden, da hingegen die leichtern nach Schillingen gezählt wurden.