Polizeisteuer

[282] Polizeisteuer, eine Steuer, welche dazu erhoben wird, um mit dem Ertrage derselben die Kosten für die Erhaltung der Polizeianstalten, Besoldung der Polizeibeamten etc. zu bestreiten. Sie kann sowohl als Staatssteuer, als auch als Communalsteuer vorkommen; s. u. Steuern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 282.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: