[409] Positīv (v. lat., bejahend od. bejaht), 1) alles, was bejahend gedacht wird, z.B. positives Urtheil, positive Größe; im Gegensatze zur Verneinung, Negation. Daher 2) was äußerlich fest gestellt u. anerkannt ist, z.B. positive Religion, positives Recht; 3) was mit dem Anspruch auf Anerkennung, Befolgung od. Zustimmung ausgesprochen wird, z.B. positive Behauptung, positiver Befehl; über Positive Elektricität, s. Elektricität II.