Primicerĭus

[593] Primicerĭus (lat.), 1) der Erste der zu Einem Amte Gehörenden; bes. kommen solche in dem Byzantinischen Reiche vor, als: P. cubicŭli sacri, Oberkammerherr; P. fabrĭcae, der vornehmste Handwerker unter den Fünfen, welche bei jedem, Kriegsmaterialien verfertigenden Handwerke die Obermeister waren; P. notariorum (Protonotarius), hatte die Aufsicht über die Verzeichnisse von allen Ämtern u. Würden (Laterculum majus) im Morgen- u. im Abendland, s. Comes notariorum; P. protectorum, der Chef der Leibwache; P. scrinii largitionum privatarum pecuniarum, war über die Gelder gesetzt, wovon der Kaiser den Hofstaat besoldete u. beschenkte etc.; 2) ebenso in Rom seit der Zeit des Papstes der oberste weltliche Beamte in der päpstlichen Pfalz (Lateran); er führte mit dem Archidiakonus u. Archipresbyter die [593] Stellvertretung des Papstes während der Sedisvacanz u. erscheint im 10. Jahrh. als der erste der sieben päpstlichen Palatinalrichter, welche mit dem Clerus den Papst wählten; später 3) so v.w. Primus, der erste Richter, erste Defensor; er bekleidete auch in manchen Stiften die Stelle des Scholasticus u. war Vorsteher der Domschule.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 593-594.
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