[366] Scholastĭcus (v. gr.), 1) Einer, welcher Muße hat, kein öffentliches Amt bekleidet, s. Schola 1); 2) Lehrer u. Schüler, welcher sich den Wissenschaften widmet; 3) bes. Lehrer der Beredtsamkeit u. Grammatik; 4) seit Neros Zeit praktischer Rechtsgelehrter, Advocat, bes. 5) Rechtskundige, welche die Provinzialintendanten bei sich hatten u. als Beisitzer in ihren Gerichten brauchten, um ihre Gutachten über Bittschriften etc. abzugeben; 6) ein Mensch von bloser Schulweisheit, Pedant, welcher sich linkisch u. ungeschickt benimmt. Die Scherze des Hierokles (s.d.) enthalten mehre Erzählungen von dergl. Leuten; 7) in den von Karl dem Großen im Fränkischen Reiche errichteten Schulen die, welche in denselben Unterricht (s. Quadrivium u. Trivium) geben; 8) (Scholaster), der Canonicus, welcher die Aufsicht u. Leitung der mit jedem Stifte od. Dome verbundene Unterrichts- u. Erziehungsanstalt hatte, die Lehrer anstellte u. zugleich die vor Erfindung der Buchdruckerkunst so wichtigen Abschreiber überwachte. Der Domscholaster, welcher an der Spitze aller Schulen der Diöcese stand, hatte im Capitel die dritte Stelle u. folgte gleich nach dem Decan. In neuerer Zeit, wo durch das veränderte Schulwesen die Schule überhaupt in die Hände von Laien, der Unterricht in den höheren Wissenschaften insbesondere auf die Universitäten überging, so daß den Bischöfen nur die Aufsicht über die Priester- u. Knabenseminare zusteht, ist das Amt des S. ohne alle thatsächliche Bedeutung; 9) solche, welche ohne Berücksichtigung ihrer Lehrerwirksamkeit Kirchenämter verwalteten, bes. in der orientalischen Kirche, entsprechend den Apostolischen Notarien od. Theologalen der occidentalischen; 10) so v.w. Scholastiker, s. Scholastik; 11) Beiname mehrer scholastischen Philosophen, so des Anselmus von Laon, Euagrios, Fredegar, Climacus, des Papstes Johann III. u. des Leontius.
Pierer-1857: Evagrius Scholasticus