Römermonate

[308] Römermonate, zur Zeit des Deutschen Reichs eine außerordentliche Reichssteuer, welche unter Zugrundelegung der im J. 1521 für den Römerzug entworfenen Matrikel von den einzelnen Reichsständen je nach besonderer Verhandlung, namentlich zur Bestreitung der Kosten eines Reichskriegs, aufzubringen war. Es wurde dabei auf jeden Reichsstand so viel mal 12 Gulden u. resp. 4 Gulden vertheilt, als derselbe nach jener Matrikel Mann zu Roß u. resp. zu Fuß zu stellen hatte, u. nach der einen od. mehrfachen Erhebung dieses Steuersimplums die Zahl der R. berechnet. Der Ertrag eines R-s war ursprünglich auf 128,000 Gulden veranschlagt; allein nach Abzug verschiedener Moderationen u. weil eine Anzahl früherer Reichsstände theils ganz vom Reiche abgekommen war, theils die Zahlung beständig weigerte, betrug die wirkliche Einnahme in der Regel nicht mehr als 50,000 Gulden. Die Zahl der R. mußte daher später mehr u. mehr erhöht werden, so wurden im J. 1716 Karl VI. zum Türkenkriege auf einmal 6,1734 zum Kriege gegen Frankreich 80, für Franz I. im J. 1757 gegen Preußen 30, im J. 1758 wieder 20 u. 176040 R. bewilligt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 308.
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