Receptilien

[875] Receptilien (v. lat., Bona receptitia), die Vermögenstheile einer Ehefrau, welche sie selbst od. derjenige, von welchem es herrührt, von der Verwaltung u. Nutznießung des Ehemannes ausgeschlossen hat. R. können entstehen durch letzten Willen, durch stillschweigende od. ausdrückliche Übereinkunft u. durch Verjährung. Wegen der R. hat (wenigstens nach Sächsischem Rechte) die Ehefrau kein gesetzliches Pfandrecht an den Gütern des Ehemanns.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 875.
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