[931] Regimentsquartiermeister, sonst der Beamte, welcher das Rechnungswesen eines Regiments, dessen Verpflegung, Bekleidung u. Besoldung besorgte, jetzt durch besondere Rechnungsführer der Bataillons ersetzt. Er hatte Offiziers-, zuweilen wohl Capitänsrang u. trug die Regimentsuniform.