Reichsregiment

[953] Reichsregiment, 1) im Deutschen Reiche 1500–1502 Behörde, welche die Rechtspflege zwischen den Reichsständen besorgen sollte; 2) eine unter Karl V. 1520 auf dem ersten Reichstage zu Worms bestimmte Behörde von zwei fürstlichen Personen u. 22 Beisitzern, welche in Abwesenheit des Kaisers die Regierung besorgen sollte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 953.
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