[953] Reichsregiment, 1) im Deutschen Reiche 15001502 Behörde, welche die Rechtspflege zwischen den Reichsständen besorgen sollte; 2) eine unter Karl V. 1520 auf dem ersten Reichstage zu Worms bestimmte Behörde von zwei fürstlichen Personen u. 22 Beisitzern, welche in Abwesenheit des Kaisers die Regierung besorgen sollte.