[47] Reordiniren (v. lat.), 1) wieder ordnen od. verordnen; 2) abermals weihen, daher Reordination, die erneute Ordination eines Geistlichen, welcher aus dem Dienste einer Landeskirche in den einer andern[47] tritt; im Glauben verbrüderte Landeskirchen verzichten gewöhnlich auf dies Recht des Landeskirchenregiments, nur die Anglikanische Kirche, wegen ihrer Lehre von der apostolischen Succession der Bischöfe, verlangt die R.