[59] Resigniren (v. lat.), 1) eröffnen, bes. ein Testament; 2) Verzicht leisten, entsagen; 3) abdanken, ein Amt aufgeben, niederlegen; 4) sich in sein Schicksal ergeben, fügen; daher Resignation, 1) Verzichtleistung, Auflassung, s.d. und Resignalarius; 2) Amtsniederlegung, Abdankung; 3) Hingebung, Ergebung, Selbstverleugnung, Aufopferung.