Rettungsanstalten

[68] Rettungsanstalten, öffentliche Anstalten, durch welche Gefahren abgewendet u. Menschenleben gerettet werden können. Sie sind vorzüglich nöthig a) bei Feuersgefahr, s.u. Feuerlöschanstalten; b) bei Wassersgefahr, bes. bei Überschwemmungen u. bei Schiffsnoth. Dazu gehören Rettungsgürtel, Gürtel aus Kork u. dgl., welche dazu dienen, den des Schwimmens Unkundigen über dem Wasser zu erhalten; Rettungsboote, gewöhnlich aus Kork; 1850 gab der Engländer Holbrock ein neues Rettungsboot an, welches ganz von Eisen, einen durchbrochenen Boden hat, daß es nicht voll Wasser werden kann, u. durch seine Construction vor dem Umschlagen gesichert ist; an den Seiten sind, wasserdichte Behälter zur Aufbewahrung von Lebensmitteln; der Rettungsstuhl Thompsens besteht aus Holz, unter demselben sind mit Luft gefüllte metallische Behälter, welche den Stuhl über dem Wasser erhalten; zugleich ist eine Vorkehrung angebracht, mittelst welcher man den Stuhl bewegen kann, wohin man will; die Rettungsboje, eine von Touboulac erfundene Boje, zur Rettung Schiffbrüchiger; durch gewisse Vorrichtungen können Feuerzeichen gegeben u. Glockentöne hervorgebracht werden, durch welche die Schiffbrüchigen nach der Boje geleitet werden. c) Alle Vorrichtungen, wodurch das Durchgehen der Pferde od. das Umwerfen der Wagen gehindert werden kann, z.B. eine Vorrichtung, durch welche die Scheuleder der Pferde schnell so fest angezogen werden, daß sie nicht mehr sehen können; od. eine Vorrichtung, durch welche die Wagendeichsel mit einem einzigen Druck vom Wagen losgemacht werden kann, so daß der Wagen stehen bleibt, obgleich die Pferde fortlaufen; od. eine Vorrichtung, durch welche mit einem Druck eiserne Haken zwischen die Wagenräder greifen etc. d) R., welche gegen das Lebendigbegraben sichern sollen, dazu gehören die Leichenhäuser, s.d. Über alle diese R. vgl. Poppe, Allgemeines Rettungsbuch, Hann. 1805. e) Auch in moralischer Hinsicht hat man R. für geistig verwahrloste Kinder, s. Rettungshäuser, u. für das Unterkommen derer, welche aus Strafanstalten entlassen worden sind etc. Für letztere haben sich an mehrern Orten Vereine organisirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 68.
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