[762] Querschnitt, 1) bei Körpern, welche vorzugsweise nach einer Richtung hin ausgedehnt sind, die Fläche eines Schnittes senkrecht zu dieser vorherrschenden (Längs-) Richtung; 2) bei fließenden Gewässern, bei Straßen u. dergl. ein Schnitt senkrecht zum Wasserlaufe, zur Straßenrichtung etc. Bei jedem Wasserbau, bes. bei Buhnenanlagen, Deckwerken, Brücken etc., muß die erforderliche Anzahl Q-e aufgenommen werden, um die zweckmäßigste Stellung u. Anordnung der Wasserbauwerke beurtheilen zu können. Die Aufnahme der Q-e geschieht bei kleineren Flüssen dadurch, daß man an der Stelle, wo sie gemacht werden, ein Seil quer über den Fluß spannt, welches durch Knoten od. andere Zeichen in Ruthen getheilt ist. In einem leichten Kahne fährt man nun an diesem Seile entlang, mißt bei jedem Ruthenzeichen mit einer langen, in Fuße u. Zolle eingetheilten Stange (Peilstange, Sondirstange) die senkrechte Tiefe vom Wasserspiegel bis zur Sohle des Flußbettes u. zeichnet dann aus den sich hierdurch ergebenden Maßen den Q. auf. Ist der Strom zu breit, so kann man kein Seil ausspannen, sondern muß die Punkte, wo der Kahn halten muß, um die Tiefe zu messen, vom Ufer aus durch Visiren bestimmen, wobei man sich eines Meßtisches bedient; 3) (Her.), so v.w. getheilt.