[223] Rogātor (lat.), derjenige, welcher ein Gesetz in Vorschlag bringt, s. Rogatio 2); 2) derjenige, welcher bei Abstimmung über Gesetzvorschläge die Stimmen, bei Wahlen die Namen der Gewählten aufzeichnete, bei schriftlichen Abstimmungen die Stimmtafeln einsammelte.