Rogātor

[223] Rogātor (lat.), derjenige, welcher ein Gesetz in Vorschlag bringt, s. Rogatio 2); 2) derjenige, welcher bei Abstimmung über Gesetzvorschläge die Stimmen, bei Wahlen die Namen der Gewählten aufzeichnete, bei schriftlichen Abstimmungen die Stimmtafeln einsammelte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 223.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: