[781] Saldiren (v. ital.), 1) ausgleichen, aufheben, bezahlen, eine Rechnung s., sie aufheben, tilgen; eine Schuld s., sie bezahlen; bes. 2) bei der Buchhaltung, die einzelnen Posten auf der Soll- od. Debetseite zusammenzählen u. dann untersuchen, auf welcher Seite ein Überschuß, Saldo, vorhanden ist. Der Saldo wird auf der neuen Rechnung wieder bemerkt (vorgetragen) u. zwar auf der Habenseite mit dem Ausdruck: pr. Saldo Vortrag, auf der Sollseite mit: an Saldo Vortrag. Werden in dem Hauptbuche alle Rechnungen saldirt u. die Saldi vorgetragen, so heißt dies Bilanciren (s.u. Bilanz 2). Wenn auf Waarenrechnungen ein Theil der Schuld bezahlt wird, so heißt der noch bleibende Rest auch Saldo; daher: in Saldo sein od. bleiben, noch schuldig bleiben. Wird der Saldo gestundet, so trägt er Zinsen, u. zwar auch dann, wenn er selbst ganz od. theilweise aus solchen besteht, so daß das römischrechtliche Verbot des Anatocismus (s.d.) hier keine Anwendung findet. Daher Saldocontobuch, ein Handelsbuch, in welchem jedem Handelsfreunde eine Rechnung eröffnet wird, um übersehen zu können, wie man mit demselben steht.