Scepter

[40] Scepter (v. gr., Ant.), 1) ein Stab; 2) bes. ein längerer, mannshoher Stab, welcher als Zeichen einer Würde u. Gewalt von Fürsten bei den Hebräern (Schebet) u. Griechen (Skeptron) getragen wurde; diese fürstlichen S. waren gewöhnlich mit Gold überzogen, od. auch mit goldnen Stiften beschlagen. Bei ihrem S. pflegten die Könige zu schwören, wozu sie dann dasselbe aufhoben; auch thaten sie dies, um in der Versammlung Ruhe u. Schweigen zu gebieten; das Neigen des S-s deutete die königliche Huld an, so wie das Berühren der Spitze desselben die Unterwürfigkeit unter den dasselbe Führenden. Außerdem war es eine Auszeichnung für Männer, welche im Namen des Fürsten handelten, wie Gesandte, Richter u. Herolde, welche letztere in den Volksversammlungen dem, welcher aufstand, um zu sprechen, das S. reichten. Bei den Römern führten nur die triumphirenden Imperatoren das S. Im Mittelalter wurde das S. das Symbol der Souveränetät, es war daher blos Kaisern u. Königen als unmittelbaren Fürsten eigen, u. diese trugen es bei Krönungen, Huldigungen u. bei großen Feierlichkeiten. Die Form der S. war verschieden; das französische war ein mehr als mannshoher, vergoldeter Stab mit einer Hand an der Spitze, als Symbol der Rechtspflege; das deutsche S. war kürzer u. verzierter. Auch den Rectoren der deutschen Universitäten werden durch die Pedelle bei Processionen u. anderen Universitätsfeierlichkeiten S. vorgetragen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 40.
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