Schlichten

[284] Schlichten, 1) gerade u. glatt machen; 2) einen Gegenstand aus Metall od. Holz glatt abdrehen; man bedient sich dabei verschiedener Werkzeuge, z.B. des Schlichtstahles mit geradliniger Schneide; des Schlichtmeißels mit geradliniger od. schwachgebogener, schrägstehender u. sehr schlank geschliffener Schneide, nur für Holz; des Schlichthakens, welcher dem Schlichtstahle ähnlich, nur am Ende hakenförmig umgebogen ist; 3) die Silberstangen, welche zu echtem Golddraht verarbeitet werden sollen, vor dem Belegen mit Blattgold durch ein Paar Ziehlöcher hindurchziehen, damit sie genau rund werden; 4) glatt hobeln, im Gegensatz vom Schroten; 5) Blechtafeln od. daraus gefertigte Gegenstände mit dem Schlichthammer, dessen Bahn viereckig od. kreisrund, eben od. schwach gewölbt, aber sehr glatt ist, glatt hämmern (planiren); getriebene Gegenstände werden entweder von außen (Abschlichten) od. von innen (Ausschlichten) durch Überhämmern geschlichtet; 6) in der Eisengießerei s.u. Schlichte 2); 7) nach dem Gerben des Leders die Felle auf der Fleischseite mit dem Schlichtmonde glatt u. eben schaben, s.u. Gerberei B) b); 8) Vorbereitung der bereits auf dem Webstuhle aufgebäumten Kette, wobei man die Kettenfäden mittelst zweier langen Bürsten (Schlichtbürsten) aus Schweinsborsten mit Schlichte (s.d. 1) überzieht, indem man die in die Schlichte getauchten Bürsten, eine über, eine unter den Kettenfäden hinführt; bei der Handweberei von Leinenzeugen schlichtet man so 2–3 Ellen der Kette u. verwebt dieselbe dann. Bei baumwollenen Ketten schlichtet man in größeren Webereien die Kette beim Scheren vor dem Aufbäumen od. das Kettengarn noch vor dem Scheren, wobei man das Garn in eine Schlichte aus Kartoffelstärke eintaucht u. darauf trocknet, od. auch die ganze Kette mittelst Bürsten schlichtet. In mechanischen Webereien verwendet man besondere Schlichtmaschinen (s.d.). Leinene u. baumwollene Ketten werden stets geschlichtet; wollene Ketten werden geleimt, d.h. in lauwarmes, dünnes Leimwasser getaucht u. getrocknet; Ketten aus Seide werden weder geleimt, noch geschlichtet, da die Seide fest u. elastisch genug ist u. die gewebten Seidenstoffe das Auswaschen der Schlichte etc. nicht vertragen können. Die Schlichte vereinigt zugleich die losen Fäserchen an der Oberfläche mit dem Fadenkörper; 9) einen Streit beilegen, eine streitige Sache ausgleichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 284.
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