Schlichte

[284] Schlichte, 1) aus Mehl od. Stärke gekochter Kleister, zuweilen mit etwas Talg od. Leim versetzt; mit ihm werden die Kettenfäden vor dem Weben überstrichen u. getränkt, damit sie dadurch glatt u. steif werden u. so die beim Weben unvermeidliche Reibung an einander, an den Litzen u. den Zähnen des Rietblattes besser aushalten können; s. Schlichten 8). Die Leinsamenschlichte besteht aus einer Abkochung von Leinsamen, welche nun mit Weizenmehl zu Kleister gekocht wird; die Moosschlichte enthält eine Abkochung von Isländischem Moos, welche mit Weizenmehl zusammengekocht wird; man verwendet wohl auch Brockenmoos od. Carragheen (dann Carragheenschlichte); 2) in der Eisengießerei Brei aus einer dünnen Lehmbrühe u. Holzkohlenstaub od. aus Leimwasser, Kohlenstaub u. Knochenmasse u. dergl., womit man die bereits getrockneten Masseformen zu gröberen Gegenständen überstreicht od. schlichtet; 3) Anstrich aus Hefen u. Eisenschwärze, womit man die Gypsformen glättet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 284.
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