Schnurscheibe

[362] Schnurscheibe (Schnurenrad), auf einer Welle sitzende u. zur Übertragung der Drehbewegung von dieser Welle auf eine zweite, ebenfalls mit einer S. versehene Welle dienende Scheibe; die beiden S-n haben auf ihrem Umfange eine vertiefte Rinne od. Spur, in welche eine Schnur ohne Ende eingelegt u. entsprechend gespannt wird, damit sie in Folge der Reibung zwischen der Schnur u. dem Radumfang die Bewegung von einer Scheibe auf die andere u. somit auch von einer Welle auf die andere übertrage. Die vertiefte Rinne wird oft halbkreisförmig gemacht u. dann hat man ein S. mit runder Spur; bei der S. mit scharfer Spur, sind die Seitenwände der Spur etwa unter 60° gegen einander geneigt, daher klemmt sich die Schnur mehr in die Spur ein, die Reibung wird dadurch größer u. die Übertragung der Bewegung regelmäßiger; auch ist eine scharfe Spur für dickere od. schwächere Schnuren gleich brauchbar. Der Schnurenbetrieb, d.h. die Übertragung der Drehbewegung mittels S-n, wird im Maschinenwesen häufig angewendet, bes. wenn die zu übertragende Kraft nicht zu groß ist, z.B. bei Drehbänken; vgl. Rad 1) B) b) u. Riemenscheiben. Die dabei angewendeten Schnuren sind vorzugsweise hanfene, od. aus Därmen zusammengedrehte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 362.
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