Schutzgerechtigkeit

[487] Schutzgerechtigkeit (lat. Advocatia, Vogtei), das Recht eines Fürsten od. sonstigen Großen, eine Stadt, ein Stift, Kloster u. dgl. unter seinen Schutz zu nehmen; im Mittelalter oft eine große Ehre, gab sie späterhin vielfach den Anlaß dazu, daß der Beschützer (Schutzherr) die Beschützten od. deren Grundbesitz als Eigenthum an sich zog u. den Schützlingen als Lehn blos wiedergab, od. daß aus der S. sich ein Recht der Landeshoheit über die Stadt etc. bildete.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 487.
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