Secretarĭum

[728] Secretarĭum (lat.), 1) ein geheimer, besonderer, abgesonderter Ort; 2) in den Kirchen ein Ort, wo die Bischöfe u. Presbytern Begrüßungen annahmen, sich mit den Geistlichen über Dienstverrichtungen besprachen, wo die Kostbarkeiten der Kirche lagen, etc.; 3) (S. od. Secrētum judĭcum), die Schranken, in welche Niemand, als die Richter u. die aufgerufenen Zeugen treten durften; nach And. ein Ort, wo nach geschehener Untersuchung die Richter das Urtheil fällten; 4) (S. senatus), Haus in Rom auf dem Markte, wo sich, nach der gewöhnlichen Meinung, ein Ausschuß des Senats versammelte u. über, nur Wenigen bekannt werden sollende Sachen berieth. Späterhin sollte hierher aus dem Tempel des Saturnus das Archiv verlegt worden sein; 5) (S. circi), Gerichtshof in Rom, in der Nähe des Circus maximus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 728.
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