Selbstverläugnung

[809] Selbstverläugnung, 1) die Hintansetzung gegenwärtiger Annehmlichkeiten, um eine größere u. wesentlichere Wohlfahrt zu erlangen; 2) die Unterdrückung seiner Begierden u. An sichten, um eine gewisse Absicht auszuführen, namentlich solche, welche zum Wohle Anderer gereichen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 809.
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