Sheriff

[939] Sheriff, 1) (türk.), s. Scherif; 2) (engl., vom Angelsächsischen Sciregerefa, d.i. Gaurichter), in England ein hoher richterlicher Beamter, deren jede Grafschaft (Shire) einen, Middlesex deren zwei hat, von denen der eine für die Stadt London bestimmt ist. Der eigentliche S. (Oberscheriff, Hhig-S.), wird jährlich vom König ernannt, der Unterscheriff dagegen ist lebenslänglich angestellt. Das Amt des S-s ist sehr wichtig; er verwaltet die ganze Polizei, hat die königlichen Taxen einzutreiben u. die Jury unter sich, die Strafurtheile zu vollziehen u. in bürgerlichen Sachen Recht zu sprechen. Über kleinere Streitigkeiten, bis zum Betrag von zwei Pfund Sterl., entscheidet er monatlich, über andere größere halbjährlich, s. Großbritannien S. 677 f.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 939.
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