Sheriff

[406] Sheriff (engl., spr. schérrif, v. angelsächs. scirgerefa, »Hüter oder Richter der Grafschaft«), in England der von der Krone bestellte erste richterliche Beamte einer, Grafschaft. Jede Grafschaft hat einen S. (High S.);[406] nur die City von London hat deren zwei, die von den Liverymen (s. Livery) gewählt werden. Der S. verwaltet die Polizei, leitet die Parlamentswahlen, treibt die königlichen Auflagen, Strafgefälle und Konfiskationsgelder ein und bringt die Strafurteile zur Vollziehung. Auch schlägt er die Geschwornen vor und ruft sie, nachdem er den Prozeß instruiert, zur richterlichen Entscheidung zusammen. Da das Amt des S. außer den Sporteln keine Besoldung trägt und mit bedeutendem Aufwand verknüpft ist, so ist niemand verbunden, es öfter als einmal in vier Jahren zu übernehmen. In der Regel wird das Amt von Großgrundbesitzern verwaltet, denen das nötige Bureaupersonal zur Seite steht. Sie nennen sich Under-Sheriffs (gewöhnlich Sollicitors), die ihrerseits die Vornahme der Vollstreckungshandlungen wiederum einem Unterbeamten, dem sogen. Bailiff (s. Bailli) oder Sheriff's Officer, übertragen. Auf der Weigerung, das Amt des S. zu übernehmen, steht, mit Ausnahme der vom Gesetz vorgesehenen Fälle, hohe Geldstrafe. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist der S. der höchste Vollziehungsbeamte eines County, der von den Bürgern auf bestimmte Zeit gewählt wird. Vgl. Churchill und Bruce, Law of the office and duties of S. (Lond. 1879, 2 Bde.); Mather, A compendium of S. and execution law (2. Aufl., das. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 406-407.
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