Silentĭum

[102] Silentĭum (lat.), 1) Stillschweigen; daher S. als Zuruf, wenn Jemand Ruhe gebietet, so v.w. still, ruhig! altum s., ein tiefes Stillschweigen. Bes. 2) das Verschweigen der religiösen Mysterien u. der dabei üblichen Ceremonien, eine der Hauptbedingungen bei der Aufnahme; 3) bei den Augurien die gänzliche Fehlerlosigkeit des zu beobachtenden Vogels, nämlich daß er sich weder umsah, noch in die Höhe blickte, daß er fraß etc.; 4) vor Gericht, die Unterlassung der Vertheidigung, so daß nach Vortrag der Sache das Urtheil gefällt werden konnte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 102.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika