Sinnengenuß

[131] Sinnengenuß, Genuß einer unmittelbar mit gewissen sinnlichen Empfindungen verbundenen Luft, Genuß aus der Befriedigung eines sinnlichen Reizes. Je heftiger sie ist, desto schneller erschöpft sich gewöhnlich die Begierde im Genuß; der vorübergehende Zustand, in welchem der S. alle anderen geistigen Überlegungen u. Interessen zurückdrängt, heißt Sinnenrausch od. Sinnentaumel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 131.
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