[613] Sraddha (ind. Rel.), die Feier der den Seelen der Vorfahren geheiligten Ceremonien u. Opfer. Nachdem ein Platz mit Kuhdünger gereinigt u. ein Altar von Sand errichtet ist, wäscht sich der Opfernde mit Wasser, zündet eine mit Butter u. Sesamöl gefüllte Lampe an, bereitet unter Gebeten Kissen von Kusagras für die Gefeierten, bringt denselben angenehme Speisen dar u. macht Libationen mit Wasser. Die Speise wird in vier Theile gesondert, drei für die Götter, die Vorfahren u. alle Wesen, der vierte aber zur Bewirthung der Gäste, wozu die Verwandten, arme Braminen u. bettelnde Religiosen gehören. Erst wenn diese alle gesättigt sind, ißt auch der Hausvater mit seiner Familie.