Staatengeschichte

[622] Staatengeschichte, die Geschichte eines od. mehrer einander nahestehender Staaten in Bezug auf das Staatsleben betrachtet. Sie stellt, wie die allgemeine Geschichte ein Gemälde der Volksbildung u. Schicksale im Ganzen darbietet, die Bestimmung, Entstehung, Bildung u. Veränderung der einzelnen Staaten dar.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 622.
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