Steigen

[725] Steigen, 1) von der Erdoberfläche od. auch von Strecken eines Grubengebäudes, sich in die Höhe erstrecken; 2) von Bären, Bibern u. Fischottern so v.w. gehn; 3) s.u. Zu Baume fallen; 4) von Pferden so v.w. sich bäumen; 5) von Staats- u. anderen Werthpapieren, Actien etc., s.u. Curs 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 725.
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