Stellgeschäft
[754] Stellgeschäft (Stellage), an der Börse Geschäft, bei welchem ein Contrahent (Wähler) die Wahl hat, an einem bestimmten Tage die ausbedungenen Werthe dem Andern (Steller) zu liefern od. sie von ihm zu beziehen, s.u. Börse III. u. Staatspapiere S. 637.