[877] Storniren (ital.), 1) in Ordnung bringen, ordnen, berichtigen; bes. 2) im Hauptbuche einen begangenen Schreib- od. Rechnungsfehler verbessern, welches aber weder durch Ausstreichen, noch durch Radiren, sondern durch Ab- od. Zuschreiben (Ristorniren) geschehen darf. Dieses Verfahren heißt Storno; im Haben wird eine solche Post mit pr. Storno, im Sollen mit An Storno eingetragen.