Stranguliren

[902] Stranguliren (v. lat.), Jemand erwürgen, indem man ihm einen Strick od. eine Schnur um den Hals legt u. damit die Luftröhre zuzieht, jedoch ohne den Hinzurichtenden dabei in die Höhe zu ziehen. Das S. war sonst eine bei den Türken gewöhnliche Todesstrafe u. geschah meist bei den Vornehmen mittelst einer, ihnen überschickten seidenen Schnur; vgl. Erdrosseln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 902.
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