[837] Erdrosseln, die Todesart, wo der Tod wegen Zusammendrückung der Luftröhre, Aufhebung des Athemholens, Zusammenschnürung der Jugularvenen u. Zurückhaltung des Blutes im Gehirn, entweder mittelst der Hände od. eines Tuches, Stranges etc., gewöhnlich sehr schnell, unter einer das Bewußtsein aufhebenden Betäubung erfolgt. Kennzeichen dieser Todesart sind vorzüglich Spuren bon Eindrücken des gebrauchten Erdrosselungs instrumentes etc., Blutunterlaufungen am Halse, die jedoch auch fehlen können, Brüche der Kehl- od. Luftröhrenknorpel, sonst die des Erstickungstodes überhaupt. Als Todesstrafe kommt das E. bei den Römern vor, welches im Gefängnisse geschah, auch bei den Griechen u. bei den Juden, bei welchen letzteren es an dem, in Mist od. Koth bis an den Hals gegrabenen Verbrecher, dem ein in ein weiches Tuch gebundener Strick um den Hals gelegt wurde, welchen 2 Leute zusammenzogen, vollstreckt wurde. Bei den Türken ist das E. die Todesstrafe für Standespersonen; der Sultan schickt eine seidene Schnur, welche von dem Todescandidaten sich selbst angelegt zu werden pflegt, u. die von den abgeschickten Tataren od. stummen Sklaven zugezogen wird, welche den Kopf zum Zeichen der Erfüllung mitnehmen. In Spanien ist das E. durch die Garotta (s.d.) bei Adligen noch gewöhnlich. Der Delinquent setzt sich auf ein an einem Pfahl befestigtes Bänkchen. Es wird ihm ein, am Pfahl angebrachtes, eisernes Halsband um den Hals gelegt u. dieses schnell mittelst einer hinten angebrachten Schraube zugezogen.