[941] Strumpf, 1) ein den Fuß bis an das Knie od. bis über das Knie bedeckendes, früher von gewebtem Zeuge zusammengenähtes, jetzt meist gestricktes od. auf dem Strumpfwirkerstuhle gewirktes Kleidungsstück; vgl. Strumpfwaaren. Dem Stoffe nach hat man leinene, wollene, baumwollene, seidene u. floretseidene Strümpfe. Die seidenen werden an der Ferse durchnäht, daß sie besser halten (durchzogen). Von Farbe sind die Strümpfe meist weiß, häufig auch schwarz, grau u. blau; die schwarz u. blau geflammten baumwollenen heißen englisch Mackarel. Außerdem hat man glatte od. gemusterte; diejenigen, bei welchen um den Zwickel ein gemusterter Winkel gewirkt ist, heißen Chinetten- (Grisett-) strümpfe; vgl. Stricken. Die Alten trugen keine Strümpfe; die Römer umwickelten Beine u. Schenkel mit Binden, welche nach den Theilen, die sie umgaben, entweder Tibialia (um das Schienbein), od. Femoralia (um die Schenkel) hießen. Zuerst wurden sie von kränklichen, dann von weiblichen u. weibischen Personen getragen, u. erst im 5. u. 6. Jahrh., wo sie die Germanen mitbrachten, allgemein. Anfangs waren die Strümpfe von Leder, Tuch, od. wollenem Zeuge u. mit den Hosen verbunden. 1560 kamen durch die Schweizer die gestrickten Strümpfe auf. Elisabeth, Königin von England, u. Erich XIV., König von Schweden, trugen gestrickte seidene Strümpfe als großen Luxus. Ehemals waren auch rothe u. andere bunte Strümpfe gewöhnlich u. noch jetzt tragen die Cardinäle rothe, die Bischöfe violette Strümpfe; 2) der Haupttheil eines Dinges, von welchem die Nebentheile hinweggenommen sind, daher oft so v.w. Strunk, Rumpf, Stamm; 3) so v.w. Stamm- od. Wurzelende; 4) (Landw.), s.u. Strümpfen.