Suspensĭon

[109] Suspensĭon (v. lat.), 1) Aufschiebung, Unterbrechung, Aufhebung; 2) Ungewißheit, Unschlüssigkeit; 3) Aufschieben des Urtheils über das, worüber man noch zweifelhaft ist, od. wozu man noch keine hinlänglichen Entscheidungsgründe hat; 4) Anspannung, gespannte Aufmerksamkeit u. Erwartung; 5) einstweilige Verabschiedung vom Amt, als vorläufige Maßregel gegen verdächtige u. in Untersuchung gestellte Beamten, s.u. Staatsdiener S. 630.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 109.
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