Todtencommunion

[652] Todtencommunion, die Sitte in der ältesten Christlichen Kirche den Todten noch das geweihete Brod in den Mund zu stecken, weilmanan eine übernatürliche Kraft desselben glaubte, auch ohne daß der Empfänger zum Genuß fähig war. Die Sitte wurde öfter von einzelnen Kirchenlehrern (Chrysostomos) u. ganzen Kirchenversammlungen (397 zu Carthago, 692 zu Constantinopel etc.) untersagt, wogegen man dann zuweilen den Todten geweihtes Brod in den Sarg legte; vgl. Todtentaufe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 652.
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