[758] Transscribiren (v. lat.), schriftlich übertragen, auf. einen Andern schreiben. Daher Transscription, 1) Übertragung einer Verbindlichkeit an einen Andern dadurch, daß des Einen Namen an des Andern Stelle geschrieben wird; 2) Überschreibung eines liegenden Gutes auf einen Andern, welcher es durch Kauf, Erbrecht od. sonst erworben hat, in den öffentlichen Transscriptionsbüchern; 3) die Anwendung eines bekannten, inländischen Alphabetes bei der Schreibung ausländischer Schriften, namentlich die Anwendung des lateinischen Alphabets auf die Schriften in asiatischen Sprachen.