Trinkgeld

[837] Trinkgeld, ein kleines Geldgeschenk, welches man geringen Personen für Leistung unbedeutender Dienste gibt, welche man nicht von ihnen fordern konnte, od. auch für bes. gute u. schnelle Arbeit außer dem bedungenen Lohn bezahlt. In den meisten Gasthäusern höhern Ranges ist jetzt das Trinkgelderwesen, welches früher zu vielfachen Übelständen führte, insofern geordnet, als das T. vom Wirth selbst bestimmt u. als Service mit auf die Rechnung des Gastes geschrieben wird. Ebenso bei Privatlohnfuhren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 837.
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