Trotz

[871] Trotz, 1) hoher Grad des Vertrauens auf eigne Kraft od. fremde Hülfe; 2) die thätige Erweisung der herrschenden Abneigung gegen Versöhnung od. Nachgiebigkeit; 3) beharrliche u. hartnäckige Widersetzlichkeit gegen fremden, wirklich od. vermeintlich unsere Rechte beeinträchtigenden Willen, welche sich durch Gebehrden, Worte u. Handlungen ausspricht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 871.
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