Ulpiānus

[141] Ulpiānus, 1) Domitius, römischer Rechtsgelehrter, geb. um 170 n. Chr. in Tyrus, wurde unter Septimius Severus Assessor erst eines Prätors, dann des Papinianus, unter Alexander Severus, dessen Vormund er gewesen war, bekleidete er mehre Ämter, war Praefectus praetorio u. wurde 228 von den Soldaten, bei denen er sich durch seine Strenge verhaßt gemacht hatte, ermordet. Er sehr: Libri 83 ad edictum; Libri 51 ad Sabinum (beide sind auszugsweise enthalten in den Pandekten, zu denen sie die Grundlage bildeten); Tituli XXIX ex corpore Ulpiani (gewöhnlich U-s Fragmente genannt), zuerst herausgegeben von Tilius, Par. 1549, neuerdings von Hugo, 5. Aufl. Berl. 1834, u. von Böcking, Lpz. 1855; Röder, Versuche der Berichtigung von Ulpiani Fragmenta Gött. 1856. Ein in Wien aufgefundenes Fragment seiner Institutionen gab Endlicher heraus, Wien 1835. Vgl. Steger, De Ulpiano, Lpz. 1725. 2) Aus Emesa, Sophist zu Constantins des Großen Zeiten; schrieb einen griechischen Commentar zu[141] den Philippischen Reden des Demosthenes, dessen Echtheit, wenigstens Integrität, bezweifelt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 141-142.
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