Unzuständigkeit

[270] Unzuständigkeit (Incompetenz), der Mangel an denjenigen Bedingungen, von welchen das Recht abhängt gewisse Handlungen, bes. der öffentlichen Auctorität, vorzunehmen, z.B. Recht zu sprechen, Befehle zu erlassen; vgl. Gerichtsstand.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 270.
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