[272] Ur-, deutsche Vorsetzsylbe, bedeutet 1) ein Hervorgehen od. Hervorbringen aus dem Innern, z.B. Ursprung, Urheber, Ursache; 2) einen Beginn, Anfänglichkeit, z.B. Urquell, Ursprache, Urwelt, bes. 3) im Familienverhältniß sowohl in aufsteigender, als abwärtsgehender Linie das vierte Glied, so Ureltern, die Eltern des Großvaters u. der Großmutter, od. mit näherer Bezeichnung des Geschlechts Urgroßvater (der Urahn, Uraltvater) u. Urgroßmutter (die Urahn, Urahnfrau); Urenkel, die Kinder der Enkel. Durch die Verdoppelung Urur- wird das fünfte Glied in aufsteigender u. abwärtsgehender Linie des Familienverhältnisses angezeigt, so Ururgroßvater, Ururgroßmutter, wofür auch Urältervater u, Urältermutter gesagt wird; ebenso Ururenkel die Kinder der Urenkel; 4) überhaupt Verstärkung od. Steigerung des Begriffs, z.B. uralt, urplötzlich.