[322] Utlagatio (Process of outlawry, d.i. Achtsproceß), im älteren englischen Criminalproceß das dem deutschen Achtsproceß ähnliche Ungehorsamsverfahren, welches wider denjenigen eintritt, der durch beharrliche Flucht dem Friedensvertrag, auf welchem die Ordnung des Staates beruht, sich zu entziehen trachtet. Der Ungehorsame (Utlagatus, Outlawed) wurde nach fruchtloser fünfmaliger Ladung als außer Gesetz u. Frieden gestellt erklärt. Bei den schwereren Verbrechen (Felony) wird der Ungehorsame ebenso angesehen, als wenn er durch das Strafurtheil der Geschworenen verurtheilt wäre; bei den geringeren (Misdeme anors) erleidet derselbe Confiscation seines Vermögens u. kann, so lange er ungehorsam ist, weder bei Gericht auftreten, noch Geschworener sein. Doch sind neuerdings die Mittel das Ungehorsamserkenntniß wieder umzustoßen sehr begünstigt. Es wird dann gewöhnlich ein sogen. Writ of error nachgesucht u. leicht erlangt; der wegen Felonie als Outlawed Erklärte muß sich aber dabei selbst stellen.