Vacatio

[328] Vacatio (lat.), 1) Befreiung, Freisein von Etwas, bes. 2) die Befreiung von einer Verpflichtung, namentlich vom Soldatendienst, diese war entweder eine V. honesta, wenn Einer zu alt war (das 50. Jahr überschritten hatte), od. eine V. causaria, durch körperliche Gebrechen; 3) V. legls, die Zeit von der Publication eines Gesetzes bis zu dem Termin, in welchem dasselbe in Gültigkeit treten soll.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 328.
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