Verbannen

[448] Verbannen, 1) verbieten, bes. die Behütung eines Feldes, das Befahren eines Weges verbieten, daher Verbanntes Feld, Verbannter Weg; 2) befehlen, daß sich Jemand aus einem Gerichtsbezirke od. aus einem Lande entferne; daher Verbannung, vgl., Exil u. Landesverweisung u. Deportation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 448.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika