Vicekönig

[553] Vicekönig, Einer, welcher ein Königreich im Namen des Souverains regiert; diese Würde kommt nur da vor, wo ein Souverain ein größeres Königreich od. Kaiserthum besitzt, in welchem er residirt, u. das von ihm besessene Nebenland, welches den Titel Königreich führt, das Vorrecht hat nach eignen Gesetzen regiert zu werden. Sonst gab es z.B. Vicekönige in den mit der Krone Spanien verbundenen Ländern von Amerika; vgl. Statthalter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 553.
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