Vital

[622] Vital (v. lat.), 1) zum Leben gehörig. Vitalempfindungen, s.u. Sinn u. Sinne. Vitalactionen, Verrichtungen des Lebens, ohne welche dieses auch nicht eine kurze Zeit bestehen kann, so die Thätigkeit des Herzens, des Gehirns, das Athmen. Vitaler Turgor, s. Lebensturgor; 2) lebendig, lebensfähig. V-er Fötus (Foetus s. Partus vitalis), ein Kind, welches, wenn auch noch nicht zu seiner völligen Reise gediehen u. die volle Zeit von seiner Mutter getragen, doch so weit ausgebildet ist, daß es als Embryo das Alter von 7 Monaten od. 28 Wochen erreicht haben muß, vgl. Lebensfähigkeit; 3) belebend, das Leben fördernd od. unterhaltend. V-e Neize (organische Reize), Reize, deren Existenz blos durch die Reaction der Lebenskraft erkannt werden kann, z.B. das narkotische Princip, der Metallreiz.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 622.
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