[682] Vorbescheid, 1) (Vorbeschied, Vorbescheidung), der Befehl des Richters od. sonst Vorgesetzten, vor demselben zu erscheinen; in Sachsen vorzüglich die Vorladung der streitenden Parteien vor den Richter zu Pflegung der Güte, daher Vorbescheidstermin, so v.w. ein Termin zu gütlichen Unterhandlungen; 2) so v.w. Vorbereitender Bescheid, Interlocut.